Unsere Leistungen
Unmittelbarer Dienst für Verstorbene und Hinterbliebene:
- Sofortige, einfühlsame Betreuung im Todesfall, kompetente und ausführliche Beratung
- 24-Stunden Bereitschaftstelefon, auch an allen Wochenenden und Feiertagen
- Überführung des Verstorbenen im In- und Ausland und zu jedem gewünschten Friedhof
- Thanatopraxie: Hygienische Versorgung des Verstorbenen für offene Aufbahrungen und internationale Überführungen. Vorgeschriebene Konservierung beim Grenzübertritt, Rekonstruktion verunfallter Personen
- Einkleiden und Einbetten des Verstorbenen
- Auf Wunsch können Verstorbene im Rahmen einer Hausaufbahrung in der Wohnung aufgebahrt werden (unter Berücksichtigung der gesetzlichen Fristen). Dies gilt auch nach Eintritt des Todes in einem Krankenhaus oder Altenheim.
- Gerne Hausbesuche in Tübingen und Umgebung nach telefonischer Absprache
Einzelheiten der Bestattung und organisatorische Abwicklung:
- Komplette Organisation der Bestattung und der Trauerfeier
- Erd- oder Feuerbestattungen - mit anschließender Beisetzung der Urne auf dem Friedhof, in einem Friedwald, in der Nord- oder Ostsee
- Terminabsprache und Organisation mit der Reederei bei Seebestattungen
- Bereitstellen von Sarg, Urne und sonstigen Devotionalien
- Beratung bei der Auswahl eines Grabes
- Auslegen einer Kondolenzliste
- Umfassende Beratung bei der Herstellung von Trauerdrucken, bei der Gestaltung von Traueranzeigen und Danksagungen
- Bestellung von Blumenschmuck und Dekorationen
- Terminabsprachen mit Pfarrern, Rednern und Musikern
- Übergabe von Kondolenzkarten und Urkunden
- Vorsorgeberatung und Trauerbegleitung
Regelungen mit Behörden Ämtern und Versicherungen:
- Erledigung sämtlicher Formalitäten, Terminabstimmungen und Behördengänge
- Abmeldung der Mitgliedschaft bei Krankenkassen und Versicherungen, Rentenabmeldung sowie Beantragung der Hinterbliebenenrente (Sterbevierteljahr)
- Beschaffung der ärztlichen Papiere
- Sterbefallanzeige, Sterbefall-Beurkundung beim Standesamt
- Beschaffung der notwendigen Personenstandsdokumente mit entsprechenden Voranzeigen beim zuständigen Standesamt
- Genehmigung zur Feuerbestattung