Erdbestattung
Erdbestattung

Unter einer Erdbestattung versteht man die Beisetzung des Leichnams in einem Grab in der Erde. Erdbestattungen müssen in Deutschland auf einem Friedhof oder einem als Friedhof gewidmeten eingefriedeten Grundstück erfolgen. Die Fristen zur Bestattung sind länderrechtlich geregelt.

Art der Gräber und Ruhezeiten legen die Gemeinden und Städte selbst fest. Deshalb kann es dabei auch größere Abweichungen geben. In Tübingen z.B. ist die Ruhefrist auf 20 Jahre festgelegt. Das gilt für alle Friedhöfe der Stadt Tübingen und Teilortschaften außer Tübingen-Bühl. Dort gilt eine Ruhefrist von 30 Jahren.

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