Vorsorge
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Bestattungsvorsorge

Jeder – vor allem Alleinstehende – kann seine dereinstige Bestattung durch einen entsprechenden Vorsorgevertrag im Voraus regeln. Ein derartiger Vertrag hat den Sinn, dass:

  • alle Details und Wünsche für eine dereinstige Bestattung vorab festgelegt werden
  • ein Kostenvoranschlag auf der aktuellen Preisbasis und entsprechend den eigenen Vorstellungen erstellt wird.

Dadurch wird den Hinterbliebenen die nicht immer einfache Entscheidung der Bestattungsart sowie die finanzielle Sorge abgenommen. Wir helfen Ihnen dabei und sind bei allen Fragen und Entscheidungen behilflich wenn Sie es wünschen.

Mehr Informationen erhalten Sie in unserem Video

Zur Absicherung von Vorsorgeverträgen bieten wir Ihnen folgende Alternativen an:

  • eine Sterbegeldversicherung (ohne Gesundheitsfragen und bis zum Höchstalter von 75 Jahren) über die SOLIDAR Versicherungsgemeinschaft VVaG
  • Einzahlung des festgelegten Vorsorgebetrages auf ein Treuhandkonto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG.

Das Thema der Bestattungsvorsorge ist heute wichtiger denn je, da sich der Staat aus den bisherigen Pflichten sozialer Absicherung durch die Streichung des Sterbegeldes zurückgezogen hat.

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