Bestattungskosten steuerlich absetzen
Aktuelles / Donnerstag, Mai 2, 2019 / Roberto Seifert

Bestattungskosten steuerlich absetzen

Für die Angehörigen ist ein Todesfall nicht nur mit Schmerz und Trauer verbunden, sondern stellt in vielen Fällen auch eine finanzielle Belastung dar. Rechtzeitige Bestattungsvorsorge entlastet die Angehörigen von finanziellen Sorgen. Doch was passiert, wenn die Erben die Kosten für die Bestattung allein tragen müssen?

Die Chip.de-Redaktion ist in ihrem Artikel unter anderem der Frage nachgegangen, ob Bestattungskosten von den Erben steuerlich abgesetzt werden können.
Tatsächlich können Erben die Bestattungskosten steuerlich geltend machen. Allerdings nur in dem Fall, dass der Nachlass geringer ist als die eigentlichen Bestattungskosten und der Erbe selbst die Bestattung gezahlt hat. Im solchen Fall kann in der Steuererklärung die Differenz von der Erbsumme und Beerdigungskosten in den außergewöhnlichen Belastungen angegeben werden. Die Obergrenze beträgt dabei 7.500 Euro.
Ob das Finanzamt auch die Kosten für Grabpflege und Grabmal anerkennt, ist Ermessenssache.
Chip.de Artikel: https://tinyurl.com/y4njlbfk

Quelle: Facebook BDB Bestatter