Neue Bestattungsverordnung nach Bundes-Notbremse
Aktuelles / Dienstag, Mai 4, 2021 / Roberto Seifert

Neue Bestattungsverordnung nach Bundes-Notbremse

Durch die sogenannte Bundes-Notbremse haben sich nach den vielen Monaten der Corona-Pandemie die Regeln für die Anzahl der Trauergäste bei einer Bestattung verschärft.
In Kreisen und Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 in den vergangenen drei Tagen wird die Notbremse ab Samstag automatisch greifen, wie das Bundesinnenministerium in Berlin erläuterte.
Folgende Regel soll gelten, wenn die Corona-Notbremse (Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 in den vergangenen drei Tagen) greift:
Bei Trauerfeiern nach Todesfällen dürfen statt bisher 100 nur noch bis zu 30 Personen zusammenkommen. Konnten also bisher noch Freunde, Nachbarn und Bekannte sich von einem Verstorbenen verabschieden, ist es nun fast nur noch den engsten Familienangehörigen vorbehalten.
Wir halten Sie auf dem laufenden, sobald es eine Neuregelung geben sollte.